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Externer Datenschutz-Beauftragter (eDSB):![]() Motivation:Datenschutz (der Schutz personenbezogener Daten) bzw. die damit verbundenen Aufgaben und Komplexität sind sehr wichtig und sehr anspruchsvoll und weisen eine sehr hohe Bedeutung auf. Der Missbrauch personenbezogener Daten ist zu verhindern, ein geeigneter Schutz muss präventiv und angemessen hergestellt und nachweisbar dokumentiert werden. Dabei gibt es Prinzipien zu beachten wie Datensparsamkeit, Pseudonymisierung, Verschlüsselung, Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik u.a. Diese Anforderungen ergeben sich insbesondere aus der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Verstöße bzw. Nichtbeachtung können erheblichen Schaden für die Betroffenen (Missbrauch ihrer Daten) sowie das Unternehmen (Schadensersatzansprüche, Bußgelder in erheblicher Höhe bis in den Millionenbereich) nach sich ziehen. Beim Datenschutz verbunden mit der realisierenden Informationssicherheit können viele Nutzeffekte erreicht werden: Schutz erlangen, Schäden vermeiden betreffend der eigenen Werte inklusive personenbezogener Daten von z.B. Beschäftigten, Kunden, Patienten; höhere Rechtssicherheit erlangen mit Vermeidung von Abmahnungen, Bußgeldern oder zivilrechtlicher Ansprüche Betroffener betreffend DS-GVO, BDSG, u.a.; Außenwirkung optimal erzielen z.B. durch vorbildliche Informationssicherheits-Prozesse oder entsprechender Datenschutzerklärung im Web; Datenschutz optimieren durch kompetente Informationssicherheit; Kosten reduzieren dabei durch Bereinigung, Vereinfachung und Standardisierung von Abläufen oder Systemen oder personenbezogener Daten und Wertschöpfung erlangen durch Schaffung neuer gewinnbringender Produkte, z.B. datenschutzkonformes Vorgehen bei Einführung eines Newsletters.
Die Geschäftsleitung bzw. der Vorstand ist verantwortlich und muss präventiv einen angemessenen Datenschutz etablieren und nachweisbar dokumentieren, ein Datenschutz-Beauftragter als Experte hilft hierbei! Dabei kann es die gesetzliche Pflicht geben, einen Datenschutz-Beauftragten zu benennen und zu bestellen. Die vorsätzliche oder fahrlässige Versäumnis einen Datenschutz-Beauftragten nicht oder nicht rechtzeitig zu bestellen, kann gemäß Datenschutz-Grundverordnung mit Bußgeld bis in den Millionenbereich geahndet werden. Kompetenz:Die Tätigkeit Datenschutz-Beauftragter kann ausüben, wer die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Zur Fachkunde gehört ein Verständnis der allgemeinen und speziellen datenschutzrechtlichen Vorschriften, die für das jeweilige Unternehmen relevant sind, sowie technisch-organisatorische Kenntnisse, insbesondere Kenntnisse der Informationssicherheit. Um einen effektiven Schutz der Daten zu erreichen, ist neben fundierten Datenschutzkenntnissen, einem methodischen Vorgehen, KnowHow in Informationssicherheit entscheidend, denn darauf kommt es letztlich für den Schutz der Daten an, dies sowohl Prozesse, als auch Technik betreffend. Aufgaben:Datenschutz und die damit verbundene Informationssicherheit sind sehr anspruchsvoll. Die Aufgaben gehen in die „Breite“ (z.B. Multi-Tier-Anwendung) wie die „Tiefe“ (z.B. virtualisiertes System), reichen von organisatorischen Aufgabenstellungen (z.B. Berechtigungsprozesse) über komplexe Gesamtbetrachtungen (z.B. Systemdesign) bis hin zu technischen Details (z.B. Systemabsicherung) und betreffen IT und Non-IT. Da die Sicherheit und damit auch der Datenschutz nur so gut ist wie das schwächste Glied, ist das Beherrschen der Komplexität, eines übergreifenden Ansatzes, ein geeignetes Datenschutz-Management von großer Bedeutung. Der Datenschutz-Beauftragte hilft bei der Definition, Herstellung und Aufrechterhaltung eines nachweisbar rechtskonformen und angemessenen Datenschutzes mit Fokus auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten mit den möglichen Leistungen: Intern oder Extern:Ein Datenschutz-Beauftragter kann intern durch einen Mitarbeiter bestellt werden (interner DSB) oder extern durch Beauftragung eines Dienstleisters (externer DSB), jeweils geeignete Kompetenz vorausgesetzt. Vorteile Externer Datenschutz-Beauftragter:
Hohe Kompetenz
Wir bieten diese Leistung an und
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